Legale 24 Stunden Betreuung in Deutschland – Worauf Angehörige unbedingt achten sollten

In den vergangenen fast 25 Jahren meiner Arbeit in der häuslichen 24 Stunden Seniorenbetreuung haben mir unzählige Angehörige und Senioren ihre ganz persönliche Odyssee erzählt.

Viele berichteten von mehreren vergeblichen Anläufen, ständig wechselnden Betreuungskräften, Verständigungsproblemen, kurzfristigen Absagen oder Versprechungen, die sich später als falsch herausstellten. Andere erzählten mir, wie sehr sie die Flut an Angeboten im Internet überfordert hat. Fast jeder Anbieter wirbt mit einer legalen Beschäftigung, hoher Qualität und günstigen Preisen. Für jemanden, der sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, ist es nahezu unmöglich, den Überblick zu behalten.

Im Laufe der Jahre habe ich immer wieder dieselben Fragen gehört und dieselben Irrtümer erlebt. Viele Angehörige verlassen sich verständlicherweise auf Aussagen, die sie von Anbietern oder Betreuungskräften erhalten. Erst später stellt sich manchmal heraus, dass wichtige rechtliche Voraussetzungen für eine legale Beschäftigung gar nicht erfüllt waren.

Die vielen Gespräche mit Angehörigen und Senioren haben mich dazu bewogen, diese Informationen zusammenzustellen. Sie sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und aufzeigen, worauf Sie bei der Auswahl einer 24 Stunden Pflege und Betreuung achten sollten. Je besser Sie informiert sind, desto leichter fällt es Ihnen, Angebote richtig einzuordnen und die für Ihren Angehörigen passende Entscheidung zu treffen.

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Je nach Beschäftigungsmodell und Einzelfall können weitere gesetzliche Regelungen zu beachten sein.

Beschäftigungsmodelle

Bevor Sie sich für eine Betreuungskraft entscheiden, sollten Sie zunächst klären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuung erfolgen soll. Davon hängen unter anderem die erforderlichen Unterlagen, sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen sowie weitere Rechte und Pflichten ab.

Grundsätzlich kommen bei einer 24 Stunden Pflege und Betreuung folgende Beschäftigungsmodelle in Betracht:

  • Direkte Anstellung der Betreuungskraft durch den Senior oder dessen Angehörige (der Senior oder die Angehörigen sind Arbeitgeber).
  • Anstellung der Betreuungskraft bei einem deutschen Unternehmen (das deutsche Unternehmen ist Arbeitgeber).
  • Entsendung einer Betreuungskraft durch ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger A1-Bescheinigung (das Unternehmen im Heimatland bleibt Arbeitgeber).
  • Selbstständige Betreuungskraft mit Wohnsitz in Deutschland und deutschem Gewerbe (Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag direkt mit der selbstständigen Betreuungskraft).
  • Selbstständige Betreuungskraft mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Gewerbenachweis des Heimatlandes und gültiger A1-Bescheinigung (Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag direkt mit der selbstständigen Betreuungskraft).

Jede legale Beschäftigung einer 24 Stunden Betreuungskraft sollte sich eindeutig einem dieser Beschäftigungsmodelle zuordnen lassen. Kann Ihnen niemand nachvollziehbar erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuung erfolgen soll oder werden Ihnen die entsprechenden Nachweise nicht vorgelegt, sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen.

Lassen Sie sich nicht allein von Aussagen wie „Ich bin krankenversichert.“, „Ich habe eine europäische Krankenversicherungskarte.“ oder „Ich habe ein Gewerbe.“ überzeugen. Diese Angaben allein sagen noch nichts darüber aus, ob eine Betreuungskraft in Deutschland auf einer rechtlich zulässigen Grundlage tätig ist.

Gerade in sozialen Netzwerken, Kleinanzeigen oder auf Internetplattformen werden häufig Betreuungskräfte oder sogenannte Vermittler angeboten. Fragen Sie deshalb immer nach:

  • Wer ist mein Vertragspartner?
  • Wer ist Arbeitgeber der Betreuungskraft?
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die Betreuungskraft in Deutschland?

Seriöse Unternehmen und Betreuungskräfte werden Ihnen diese Fragen nachvollziehbar beantworten und die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Die einzelnen Beschäftigungsmodelle sowie die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen werden in den folgenden Abschnitten ausführlicher erläutert.

Betreuungskräfte aus EU- und Nicht-EU-Staaten

Viele Angehörige wissen nicht, dass für Betreuungskräfte aus EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten.

Während Betreuungskräfte aus EU-Mitgliedstaaten – je nach Beschäftigungsmodell – unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland tätig werden können, gelten für Betreuungskräfte aus Nicht-EU-Staaten zusätzliche aufenthalts- und arbeitsrechtliche Vorschriften.

Gerade hier kommt es häufig zu Missverständnissen.

Immer wieder wird Angehörigen erklärt, eine Betreuungskraft dürfe aus einem Nicht-EU-Staat für bis zu drei Monate als Tourist nach Deutschland einreisen, während dieser Zeit hier arbeiten, anschließend wieder ausreisen und nach einigen Monaten erneut auf diese Weise tätig werden.

Das ist so nicht richtig.

Eine visumfreie Einreise oder ein touristischer Aufenthalt dient grundsätzlich nicht der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Wer aus einem Nicht-EU-Staat in Deutschland als Arbeitnehmer tätig werden möchte, benötigt hierfür grundsätzlich ein Arbeitsvisum bzw. einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.

Ein solcher Aufenthaltstitel wird in der Regel nicht allgemein für jede beliebige Tätigkeit erteilt, sondern steht im Zusammenhang mit einem konkreten Beschäftigungsverhältnis. Deshalb sollte sich nachvollziehen lassen, für welchen Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme in Deutschland erlaubt wurde.

Lassen Sie sich deshalb immer erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuungskraft in Deutschland tätig wird. Geben Sie sich nicht mit allgemeinen Aussagen zufrieden, sondern bitten Sie darum, sich die entsprechenden Nachweise zeigen zu lassen. Seriöse Unternehmen und Betreuungskräfte werden Ihnen diese selbstverständlich vorlegen.

Welche Unterlagen sollten Sie sich vor Beginn zeigen lassen?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt immer vom jeweiligen Beschäftigungsmodell ab. Trotzdem gibt es einige Nachweise, die Angehörige grundsätzlich vor Beginn einer Betreuung anfordern sollten.

Dazu gehören je nach Modell unter anderem:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • ein aktuelles Foto der Betreuungskraft,
  • schriftlicher Vertrag,
  • Gewerbenachweis bei selbstständigen Betreuungskräften,
  • A1-Bescheinigung bei Entsendung oder selbstständiger Tätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat,
  • Arbeitsvisum bzw. Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bei Betreuungskräften aus Nicht-EU-Staaten,
  • Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Absicherung,
  • aktuelles Führungszeugnis oder bei ausländischen Betreuungskräften ein vergleichbarer Auszug aus dem Strafregister bzw. eine polizeiliche Bescheinigung des Heimatlandes,
  • Referenzen, soweit vorhanden.

Lassen Sie sich die Unterlagen nicht nur zeigen, sondern möglichst vor Beginn der Arbeit aushändigen. Bewahren Sie Kopien sorgfältig auf. Sie dienen auch Ihrer eigenen Absicherung.

Vergleichen Sie bei Arbeitsbeginn außerdem, ob die Person, die tatsächlich bei Ihnen erscheint, mit den zuvor angekündigten Unterlagen übereinstimmt. Sollte kurzfristig eine andere Betreuungskraft kommen, sollten auch für diese Person die entsprechenden Unterlagen vorliegen.

Der Vertrag

Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Vertrag. Mündliche Absprachen führen später häufig zu Missverständnissen und lassen sich im Streitfall nur schwer nachweisen.

Aus dem Vertrag sollte eindeutig hervorgehen,

  • wer Ihr Vertragspartner ist,
  • auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuung erfolgt,
  • welches Beschäftigungsmodell vereinbart wurde,
  • welche Leistungen erbracht werden,
  • wie hoch die Vergütung ist,
  • wann die Betreuung beginnt,
  • welche Kündigungsfristen gelten und
  • welche weiteren Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden.

Lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben. Lassen Sie sich unklare Formulierungen erklären und bewahren Sie den Vertrag zusammen mit allen weiteren Unterlagen sorgfältig auf.

Mindestlohn und Bereitschaftszeiten

Wer in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen. Das gilt auch für Betreuungskräfte, die aus dem Ausland kommen oder von einem ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden.

Maßgeblich ist nicht der Mindestlohn des Herkunftslandes, sondern der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 13,90 Euro brutto pro Stunde. Schlechte oder geringe Deutschkenntnisse rechtfertigen keinen niedrigeren Lohn. Höhere Löhne können selbstverständlich individuell vereinbart werden, eine Vergütung unterhalb der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen ist jedoch nicht zulässig.

Auch Bereitschaftszeiten müssen berücksichtigt werden. Muss eine Betreuungskraft zum Beispiel nachts im Haushalt anwesend sein, weil der Senior zur Toilette begleitet werden kann oder aus anderen Gründen Hilfe benötigt, handelt es sich nicht einfach um unbezahlte Freizeit. Solche Bereitschaftszeiten können vergütungspflichtig sein und müssen bei der Berechnung der Arbeitszeit und Bezahlung beachtet werden.

Deshalb sollten ungewöhnlich günstige Angebote für eine 24 Stunden Pflege und Betreuung kritisch hinterfragt werden. Fragen Sie sich, wie bei diesem Preis der gesetzliche Mindestlohn, die Vergütung von Bereitschaftszeiten und die übrigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können.

Bei tatsächlich selbstständig tätigen Betreuungskräften gelten die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften hingegen nicht. Hier wird die Vergütung in der Regel frei, zum Beispiel über ein Tageshonorar, vereinbart. Voraussetzung ist jedoch, dass die Selbstständigkeit tatsächlich vorliegt.

A1-Bescheinigung

Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis bei Betreuungskräften, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland kommen und entweder von einem ausländischen Unternehmen entsandt werden oder dort selbstständig tätig sind.

Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, in welchem Land die Betreuungskraft sozialversichert ist. Sie zeigt also, dass die Betreuungskraft nicht einfach ohne sozialversicherungsrechtliche Grundlage in Deutschland arbeitet.

Die A1-Bescheinigung sollte vor Beginn der Tätigkeit vorliegen und während des gesamten Einsatzes mitgeführt bzw. jederzeit verfügbar sein, damit sie bei einer Kontrolle vorgelegt werden kann.

Achten Sie außerdem auf die Gültigkeitsdauer der A1-Bescheinigung, da diese in der Regel zeitlich befristet ist.

Führungszeugnis oder Strafregisterauszug

Wer einen fremden Menschen in sein Zuhause aufnimmt, sollte sich vor Beginn der Betreuung auch ein aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise einen vergleichbaren Strafregisterauszug zeigen lassen.

In Deutschland wird hierfür ein Führungszeugnis ausgestellt. In vielen anderen Staaten gibt es vergleichbare Dokumente, beispielsweise einen Strafregisterauszug oder eine polizeiliche Unbescholtenheitsbescheinigung. Die Bezeichnungen können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Lassen Sie sich nicht mit der Aussage abspeisen, ein solcher Nachweis sei im Heimatland nicht erhältlich. In den meisten europäischen Staaten und auch in vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union können entsprechende Bescheinigungen beantragt werden.

Unwissenheit schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen

Viele Angehörige verlassen sich auf die Aussagen von Vermittlungsagenturen, Betreuungsunternehmen, Online-Portalen, Internetplattformen oder Betreuungskräften und gehen davon aus, dass sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, wenn sie einen Vertrag mit einem Vermittler oder Anbieter abgeschlossen haben.

Immer wieder höre ich den Satz:

„Ich habe doch einen Vertrag mit einer Vermittlungsagentur abgeschlossen. Wenn etwas nicht stimmen sollte, ist das doch das Problem der Vermittlungsagentur und nicht meins.“

Dieser Irrtum kann schwerwiegende Folgen haben.

Ein Vertrag mit einer Vermittlungsagentur, einem Betreuungsunternehmen oder einem anderen Anbieter bedeutet nicht automatisch, dass die Beschäftigung der Betreuungskraft den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Er schützt Auftraggeber auch nicht automatisch davor, selbst rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Ein Vermittlungsvertrag oder Betreuungsvertrag ersetzt nicht die Pflicht, sich zu vergewissern, dass die Betreuungskraft in Deutschland auf einer rechtlich zulässigen Grundlage beschäftigt wird.

Werden bei einer Kontrolle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt – beispielsweise gegen das Aufenthaltsrecht, das Arbeitsrecht, die Sozialversicherungspflicht oder die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften – können je nach Einzelfall auch Auftraggeber mit erheblichen Bußgeldern, Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie weiteren zivil-, ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.

Fragen Sie deshalb immer nach,

  • auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuungskraft in Deutschland arbeitet,
  • wer Arbeitgeber der Betreuungskraft ist,
  • wer Ihr Vertragspartner ist und
  • lassen Sie sich die erforderlichen Nachweise zeigen.

Verlassen Sie sich nicht allein auf Werbeaussagen oder mündliche Zusicherungen. Lassen Sie sich die rechtlichen Grundlagen der Beschäftigung nachvollziehbar erklären und die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Nichtwissen schützt im Regelfall nicht vor den Folgen einer rechtswidrigen Beschäftigung.

Datenschutz und Schweigepflicht

Eine Betreuungskraft begleitet einen Menschen oft rund um die Uhr und erhält dabei tiefe Einblicke in dessen Privatleben. Sie kennt häufig gesundheitliche Diagnosen, Medikamente, persönliche Gewohnheiten, familiäre Angelegenheiten, finanzielle Verhältnisse und viele weitere sensible Informationen.

Gerade deshalb sollten Datenschutz und Schweigepflicht von Anfang an schriftlich geregelt werden.

Achten Sie darauf, dass die Betreuungskraft oder das beauftragte Unternehmen eine Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung unterzeichnet. Darin sollte geregelt sein, dass persönliche Daten und vertrauliche Informationen über den Senior und seine Angehörigen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Hierzu gehören beispielsweise Informationen über den Gesundheitszustand, Medikamente, Arztbesuche, finanzielle Angelegenheiten, familiäre Verhältnisse, Passwörter, Schlüssel oder andere persönliche Daten, die während der Betreuung bekannt werden.

Ebenso sollten Fotos, Videos oder Tonaufnahmen des Seniors oder seines persönlichen Umfeldes nur mit ausdrücklicher Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden.

Eine schriftliche Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung schützt nicht nur den Senior und seine Angehörigen, sondern schafft auch für die Betreuungskraft klare Regeln und Vertrauen. Gerade in einer 24 Stunden Pflege und Betreuung, die auf einem besonders engen Zusammenleben basiert, ist gegenseitiges Vertrauen eine der wichtigsten Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit.

Datenschutz und Schweigepflicht

Eine Betreuungskraft begleitet einen Menschen oft rund um die Uhr und erhält dabei tiefe Einblicke in dessen Privatleben. Sie kennt häufig gesundheitliche Diagnosen, Medikamente, persönliche Gewohnheiten, familiäre Angelegenheiten, finanzielle Verhältnisse und viele weitere sensible Informationen.

Gerade deshalb sollten Datenschutz und Schweigepflicht von Anfang an schriftlich geregelt werden.

Achten Sie darauf, dass die Betreuungskraft oder das beauftragte Unternehmen eine Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung unterzeichnet. Darin sollte geregelt sein, dass persönliche Daten und vertrauliche Informationen über den Senior und seine Angehörigen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Hierzu gehören beispielsweise Informationen über den Gesundheitszustand, Medikamente, Arztbesuche, finanzielle Angelegenheiten, familiäre Verhältnisse, Passwörter, Schlüssel oder andere persönliche Daten, die während der Betreuung bekannt werden.

Ebenso sollten Fotos, Videos oder Tonaufnahmen des Seniors, seiner Angehörigen, der Wohnung oder des Hauses nur mit ausdrücklicher Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Veröffentlichung oder Weitergabe über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder andere digitale Medien.

Die Schweigepflicht sollte auch nach Beendigung der Betreuung uneingeschränkt fortbestehen. Persönliche Informationen, die während der Betreuung bekannt geworden sind, dürfen auch später nicht unbefugt weitergegeben oder veröffentlicht werden.

Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass personenbezogene Daten, Fotos oder Dokumente nach Beendigung der Betreuung gelöscht oder an Sie zurückgegeben werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Eine schriftliche Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung schützt nicht nur den Senior und seine Angehörigen, sondern schafft auch für die Betreuungskraft klare Regeln und Vertrauen. Gerade in einer 24 Stunden Pflege und Betreuung, die auf einem besonders engen Zusammenleben basiert, ist gegenseitiges Vertrauen eine der wichtigsten Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit.

Arbeitszeiten und Ruhezeiten

Der Begriff 24 Stunden Pflege und Betreuung bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft 24 Stunden am Tag ohne Unterbrechung arbeiten muss oder ständig verfügbar ist.

Auch in der häuslichen 24 Stunden Pflege und Betreuung gelten gesetzliche Vorschriften zu Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten. Diese dienen dem Schutz der Betreuungskraft und letztlich auch der Sicherheit und Qualität der Betreuung.

Besprechen Sie deshalb bereits vor Beginn der Betreuung, welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird und wie Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, Ruhezeiten sowie freie Zeiten organisiert werden. Klare Absprachen schaffen Sicherheit und vermeiden spätere Missverständnisse.

Fazit

Die Auswahl einer Betreuungskraft ist eine wichtige Entscheidung. Schließlich vertrauen Sie einem fremden Menschen nicht nur Ihren Haushalt, sondern oft auch einen Ihnen nahestehenden Angehörigen an.

Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung. Lassen Sie sich Verträge und erforderliche Unterlagen zeigen, stellen Sie Fragen und geben Sie sich nicht mit allgemeinen Aussagen zufrieden.

Eine seriöse 24 Stunden Pflege und Betreuung zeichnet sich nicht durch den günstigsten Preis aus, sondern durch Transparenz, Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen.

Je besser Sie sich vor Beginn der Betreuung informieren, desto größer ist die Chance auf eine langfristig erfolgreiche und sichere Zusammenarbeit – zum Wohl des Seniors, der Angehörigen und der Betreuungskraft.